Im Rahmen von Insolvenz- und Schuldnerberatung sprechen wir mit Ihnen zeitnah über Lösungsmöglichkeiten und des eventuellen für Sie jeweiligen Insolvenzverfahrens.
Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht (aktuell) überschuldeten Verbrauchern und/oder Gewerbetreibenden innerhalb von sechs Jahren (oder NEU verkürzt auf durchaus realistische 5 bzw. u.U. gar nur noch 3 Jahre) eine Regulierung auch Ihrer Schulden mit abschließender Restschuldbefreiung.
Gemäß EU-Restrukturierungsrichtlinie durchläuft auf europäischer Ebene gerade ein Richtlinienentwurf die europäischen Instanzen und ist kurz vor dem Endspurt. — Durch die Richtlinie wird sich die Trennung zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren so nicht mehr beibehalten lassen. Eine völlige Ungleichbehandlung ist schon verfassungsrechtlich nicht zulässig. — Die 3-Jahres-Regelung wird sicher kommen. Nur wann genau, das können wir noch nicht beantworten. — Insgesamt kommt also einiges Neues auf uns zu. Nehmen wir es als Chance.